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Ihre Immobilie gibt Raum für neues Glück!

Erst Wert ermitteln lassen, dann inserieren!

Die Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) legt in Deutschland die allgemeinen Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien fest. Sie regelt die Auslegung der Verkehrswertdefinition gemäß §194 BauGB.

Je nach Objektart wenden wir verschiedene etablierte Berechnungsverfahren an, die im Rahmen der ImmoWertV zur Verfügung stehen.

Für klassische Einfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Doppelhaushälften nutzen wir das Sachwertverfahren. Bei diesem Verfahren wird der Bodenwert separat vom Immobilienwert ermittelt. Es wird von einem fiktiven Neubau der Immobilie ausgegangen, wobei wertmindernde Faktoren in die Berechnung einfließen. Weitere Aspekte, wie der Gebäudestandard, Modernisierungsmaßnahmen, der aktuelle Baupreisindex und die Nachfragesituation, werden in der Wertermittlung berücksichtigt und tragen zur Vollständigkeit des Ergebnisses bei.

Das Ertragswertverfahren findet sowohl bei Gewerbeimmobilien als auch bei Mehrfamilienhäusern Anwendung. Mit diesem Verfahren können unter anderem die Brutto- und Nettorendite ausgewiesen werden, was eine optimale Entscheidungsgrundlage für Investoren und Kapitalanleger schafft.

Bei Eigentumswohnungen wird das Vergleichswertverfahren herangezogen. Eine umfassende Marktanalyse liefert die notwendigen Daten und Fakten zur Ermittlung eines marktgerechten Immobilienwertes.

Als geprüfte Fachmakler und Immobilienbewerter ist es unser Ziel, Sie bestmöglich zu beraten und bei Ihrem Immobilienvorhaben zu unterstützen. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist uns dabei sehr wichtig. Alle Schritte im Vermittlungsprozess werden transparent mit den Parteien abgestimmt, sodass Sie stets involviert sind und unsere Arbeitsweise nachvollziehbar bleibt. Eine persönliche, ehrliche und fundierte Arbeitsweise hat dabei oberste Priorität.

Mit unserem "Full Service Angebot" können wir Ihnen von der Wertermittlung über Besichtigungstermine bis hin zur Übergabe jeglichen Aufwand abnehmen. Zudem prüfen wir im Detail den notariellen Kaufvertrag und begleiten Sie zum Notartermin. Sollte nach der Übergabe noch Klärungsbedarf bestehen, können Sie sich auf einen professionellen "After Sales Service" verlassen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise - spezifische Marktkenntnisse, zahlreiche Qualifikationen und eine ausgeprägte Menschenkenntnis machen den Unterschied.



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Ihr Immobilienexperte für den Landkreis Oldenburg und Umgebung

Dayne Conrad